von Johannes P.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für die STARCARD

1. Vorteilskarte „STARCARD“ für touristische Mitarbeiter in Vorarlberg

1.1 Berechtigung zum Erhalt der Karte

Alle Mitarbeiter mit einem aktiven Arbeitsverhältnis von Vorarlberger Tourismusbetrieben* sind berechtigt, eine STARCARD zu beantragen. Die STARCARD ist also nicht nur Mitarbeitern der Leistungspartnerbetriebe vorbehalten. Einen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft oder auf bestimmte Leistungen kann dadurch aber nicht abgeleitet werden. Die STARCARD kann jederzeit widerrufen oder eingestellt werden.

* Dies bezieht sich auf Gastronomie- und Hotelleriebetriebe und Freizeitbetriebe (wie z.B. Fitnesscenter, Kinos, Bowlingcenter, Schwimmbäder, Seilbahnbetreiber, etc.), die als Leistungspartner an der Karte teilnehmen.

1.2 Beantragung der Karte

Die Karte wird in der Regel vom Mitarbeiter selbst online über www.deinestarcard.at beantragt. In Ausnahmefällen kann die Bestellung auch telefonisch erfolgen, oder sie wird vom Arbeitgeber für Sie beantragt. In diesem Falle erhalten Sie eine Aufforderung per E-Mail, die Angaben zu bestätigen.

Um die Karte zu beantragen, ist eine Registrierung und Erstellung eines persönlichen Loginbereichs auf www.deinestarcard.at erforderlich.

Die dafür verpflichtend benötigten Daten sind:

  • Name (Vor- und Nachname)
  • Anrede
  • Geburtsdatum
  • Nationalität
  • Anschrift am Arbeitsort (Straße, PLZ, Wohnort, Land)
  • Anschrift am Heimatort (Straße, PLZ, Wohnort, Land)
  • Telefonnummer/Handynummer
  • E-Mail Adresse
  • Foto
  • Arbeitgeberdaten (Arbeitgeber, Startdatum, Enddatum bei befristetem Dienstverhältnis, Beruf, Berufsstand)

1.3 Verifizierung des Arbeitsverhältnisses

Ihr Arbeitgeber wird über Ihre Beantragung einer STARCARD informiert und muss bestätigen, dass Sie in einem aktiven Arbeitsverhältnis mit ihm stehen. Zudem wird das Anfangs- sowie das voraussichtliche Enddatum des Arbeitsverhältnisses überprüft. Eine Änderung Ihrer Kontaktdaten sowie eine Änderung oder Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses ist umgehend zu melden. Ihr Arbeitgeber wird zusätzlich in regelmäßigen Abständen aufgefordert, Ihr Arbeitsverhältnis zu bestätigen.

1.4 STARCARD

Nach Beantragung der STARCARD und Verifizierung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann die Registrierung auf der STARCARD Webseite erfolgen.

1.5 Leistungen

Alle Leistungen, die mit der STARCARD in Anspruch genommen werden können, werden ausnahmslos nicht vom Betreiber dieser Internetplattform bzw. dem Anbieter der STARCARD erbracht. Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg wird daher bei Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht Vertragspartner. Ihr Vertragspartner bei der Inanspruchnahme solcher Leistungen wird ausschließlich der Leistungspartner.

Die Leistungen (Rabattierungen, Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungskurse, etc.), die mit der STARCARD beansprucht werden können, entsprechen einer gesetzlichen Einstufung als Mengenrabatt, da Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses mindestens 3 Monate dauerhaft in Vorarlberg zu leben. Die Leistungspartner gewähren die Rabattierung als Mengenrabatt, da Personen, welche dauerhaft in Vorarlberg leben, die Leistungen in größeren Mengen beanspruchen. Bitte beachten Sie, dass bereits ab Kauf einer Leistung/eines Produkts die Preisermäßigung gewährt wird.

Die Leistungen können von Nutzer zu Nutzer variieren; Leistungen richten sich nach Arbeitsort, besuchter Schule, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Einsatzbereich, etc. und können auch Mitarbeitern einzeln zugeordnet werden. Die Leistungen und Vorteile können bis auf Widerruf genutzt werden.

1.6 Nutzungsberechtigung

Ab Erhalt der STARCARD sind Sie berechtigt, die genannten Preisermäßigungen im Sinne von Punkt 1 in Anspruch zu nehmen. Bitte informieren Sie zeitnah (bereits bei der Reservierung) die Leistungspartner dahingehend, dass Sie Inhaber einer STARCARD sind, nur so können Sie genannte Ermäßigungen garantiert in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Leistungen der Leistungspartner nur bei freien Kapazitäten genutzt werden können und deshalb Reservierungen teilweise zwingend notwendig sind. Nutzung der Leistung beim Leistungspartner ist nur gegen Vorweisen der STARCARD App möglich. In den meisten Fällen wird beim Leistungspartner elektronisch geprüft, ob ein aktives Arbeitsverhältnis besteht und Ihre Buchung gültig ist.

1.7 Haftungsausschluss

Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg ist lediglich für die Kommunikation und Datenerfassung verantwortlich, alle Haftungsansprüche aus angebotenen Leistungen sind direkt mit dem Leistungspartner zu klären. Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg hat auf diese Leistungen bzw. Angebote keinen direkten Einfluss. Sie wird hinsichtlich dieser Leistungen nicht Vertragspartner und übernimmt für diese Leistungen sowie auch für allenfalls damit zusammenhängende Schäden keinerlei Haftung, Garantie und/oder Gewährleistung. Der Leistungsbezieher (STARCARD-Besitzer) akzeptiert diesen Haftungsausschluss ausdrücklich. Dieser Leistungsausschluss ist Voraussetzung und Bedingung für den Erhalt der STARCARD und die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden Leistungen.

1.8 Datenschutz

Der Kartenbesitzer stimmt zu, dass die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg die von ihm angegebenen und erfassten Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) speichert und zu Zwecken der Betreuung, Beratung, Bewertung, Werbung, Kontaktaufnahme und Trendanalyse verarbeitet und nutzt. Die Daten werden sowohl im händischen als auch automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Vorarlberg ist daher jedenfalls berechtigt, diese Daten zu speichern und in oben beschriebener Art und Weise zu verwenden.

Die komplette Datenschutzerklärung finden Sie hier.

1.9 Übertragungsmöglichkeit

Eine Übertragung der STARCARD and Dritte ist nicht möglich und deshalb auch nicht erlaubt. Bei Missachtung wird eine Geldstrafe in Höhe von € 500,00 eingehoben. Mit Ihrer Einwilligung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Ihrer Registrierung für die STARCARD bestätigen Sie, die STARCARD nur für eigene Zwecke zu verwenden und eine Weitergabe zu unterlassen.

1.10 Die dauer und gültigkeit

Die STARCARD ist gültig ab dem Erhalt und
– bis zu dem von Ihnen angeführten Enddatum des Arbeitsverhältnisses, oder
– bis zur Meldung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Sie oder Ihren Arbeitgeber, oder
– bis zur Einstellung der STARCARD, oder
– bis zum Widerruf der STARCARD (z.B. bei missbräuchlicher Verwendung, bei Weitergabe an Dritte, bei ungebührlichem Verhalten des STARCARD-Besitzers, etc.)

1.11 Missbrauch

Jeglicher Missbrauch der STARCARD bzw. jede missbräuchliche Beantragung wird aufs Schärfste geahndet. In Anspruch genommene Leistungen durch Personen, die in keinem aktiven Arbeitsverhältnis bei einem Leistungspartner der STARCARD stehen, werden dieser Person in Rechnung gestellt und eine Pönale in Höhe von € 500,00 eingehoben.

1.12 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Erklärungen im Rahmen mit der Nutzung dieser Internetplattform haben schriftlich oder per E-Mail an die im Impressum angegebene E-Mail Adresse zu erfolgen. Zwischen dem Betreiber dieser Internetplattform und den Kunden (Nutzern) gilt ausschließlich formelles und materielles österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Weiters wird hiermit zwischen dem Betreiber dieser Internetplattform und den Kunden (Nutzern) als Gerichtsstand das für A-6800 Feldkirch (Österreich) sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Ich bestätige hiermit, die oben angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenverarbeitungserklärung gelesen zu haben und ihrem Inhalt zuzustimmen.